Transformationen des Rechts zwischen Religion und Gesellschaft

Zunehmende Diversität von Religionen und Weltanschauungen sowie fortschreitende Säkularisierung in gegenwärtigen Gesellschaften stellen den demokratischen Verfassungsstaat vor neue Herausforderungen. Die Rolle von Religion sowie die Rechtsstellung von Religionsgemeinschaften im säkularen Staat stehen erneut in Frage, und die Funktion der Religionsfreiheit in der liberalen Demokratie bedarf einer neuen Vergewisserung, die auch die Diffundierung ethischer, religiöser und kultureller Orientierungen bzw. Zugehörigkeiten namentlich in der Einwanderungsgesellschaft in den Blick nehmen muss.

Die erwähnten Transformationen faktischer und normativer Rahmenbedingungen zeitigt Rückwirkungen nicht nur auf das spirituelle, sondern auch auf das rechtliche Selbstverständnis von Religionsgemeinschaften sowie auf die Art, wie sie sich selbst in säkular verfassten Gesellschaften positionieren. Einerseits konfrontiert das egalitäre Freiheitsethos der Menschenrechte religiöse Traditionen mit Emanzipationsansprüchen, die sie oft nur schwer verarbeiten können, andererseits können sie sich selbst auch als kritische Orte der Emanzipation aus den Machtstrukturen des säkularen Rahmenrechts verstehen, wozu sie sich aber wiederum rechtlicher, insbesondere menschenrechtlicher Codierungen bedienen. Das Wechselverhältnis zwischen Religion und Gesellschaft unterliegt damit einem dialektischen Transformationsprozess im Medium des Rechts, der sich etwa in der Auseinandersetzung um Begründung und Konzeption der Menschenrechte, insbesondere ihr emanzipatorisches Potential, besonders deutlich zeigt.

Am Cluster beteiligte Personen und Institutionen